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Wie komme ich zu meinem Sanierungsscheck? Erfahren Sie hier mehr zur Beantragung. |
Ihren Sanierungsscheck können Sie direkt bei der Raiffeisen Bausparkasse und den Raiffeisenbanken beantragen.
Für die Beantragung ist ein Energieausweis notwendig. Der Energieausweis selbst ist nicht vorzulegen, jedoch sind bei der umfassenden Sanierung, einer Teilsanierung bzw. dem Tausch des Wärmeerzeugungssystems die Daten vom Aussteller im Förderungsantrag gutachterlich zu bestätigen. Ist nur eine Einzelmaßnahme geplant, so sind die Daten vom Förderwerber im Antrag einzutragen und die Kopie der ersten und zweiten Seite des Energieausweises beizulegen.
Achtung: Es gibt zwei Förderungsanträge:
1. Ein- / Zweifamilienhaus / Reihenhaus / Einzelwohnung - notwendige Unterlagen:
- Förderungsantrag (bestehend aus 4 Seiten)
- Kostenvoranschläge befugter Unternehmer ausgestellt auf Förderungswerber
- Grundbuchsauszug
- Bei Zweifamilienwohnhaus: Bestands- bzw. Grundrissplan (im A4-Format)
- Bei denkmalgeschützten Gebäuden: Bestätigung des Bundesdenkmalamtes und Formular „technische Details Denkmalschutz“
- bei Einzelmaßnahme: Kopie der ersten zwei Seiten des Energieausweises
2. Mehrgeschoßiger Wohnbau - notwendige Unterlagen:
- Förderungsantrag (bestehend aus 7 Seiten)
- Kostenvoranschläge befugter Unternehmer lautend auf Eigentümergemeinschaft bzw. Hausbesitzer
- Grundbuchsauszug
- Bei Mietwohnungen: Sanierungsvereinbarung (kann bis zum geplanten Baubeginn nachgereicht werden)
- Bei denkmalgeschützten Gebäuden: Bestätigung des Bundesdenkmalamtes und Formular „technische Details Denkmalschutz“
Bitte schicken Sie alle Unterlagen nur in Kopie
Nach Antragstellung wird Ihr Förderungsantrag in der Bausparkasse geprüft und anschließend an die Kommunalkredit Public Consulting GmbH weitergeleitet. Innerhalb von 14 Tagen erhalten Sie eine Bestätigung über den Eingang Ihres Antrages.
WICHTIG: Die Durchführung der Sanierung bzw. die Lieferung von Materialien darf erst nach Einlangen der vollständigen Antragsunterlagen in der Raiffeisen Bausparkasse erfolgen.
Nach ca. 1 bis 2 Monaten erhalten Sie von der Kommunalkredit Public Consulting GmbH die Förderzusage (Ihren Sanierungsscheck). Die Rechnungen für die Umsetzung der geförderten Sanierungsmaßnahmen müssen von befugten Unternehmen vor 31.12.2014 ausgestellt werden. Rechnungen für Ein- / Zweifamilienhaus / Reihenhaus / Einzelwohnung müssen auf den Antragsteller ausgestellt sein. Rechnungen für den mehrgeschoßigen Wohnbau können auch auf die Eigentümergemeinschaft (bei Eigentumswohnungen) bzw. auf den Gebäudeeigentümer (bei Mietwohnungen) lauten. Die Endabrechnung Ihres Sanierungsvorhabens muss bis 31.12.2014 an die Kommunalkredit Public Consulting GmbH übermittelt werden. Ca. 2 bis 3 Monate nach Einlangen und Prüfung der Endabrechnung in der KPC erfolgt die Auszahlung Ihres Zuschusses.


