FAQs

Hier finden Sie alle Antworten rund um Fragen zum Thema Bausparen.

 

 

Ein Bausparvertrag von Raiffeisen bietet viele Vorteile:

  • Bausparzinsen
  • staatliche Förderung in Form der Bausparprämie, für die noch dazu keine KESt anfällt
  • individuelles Ansparen
  • Vorsorge für die Zukunft
  • Anspruch auf eine günstige Bausparfinanzierung

Die Raiffeisen Bausparkasse unterliegt den Bestimmungen des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes (ESAEG) und gehört der für die gesetzliche Einlagensicherung und Anlegerentschädigung zuständigen Österreichischen Raiffeisen Sicherungseinrichtung eGen an.

Pro Kund:in und Bank sind Einlagen bis EUR 100.000,- gesichert. Dieser Betrag gilt grundsätzlich auch bei Gemeinschaftskonten pro Kund:in. So sind z.B. bei Bausparverträgen mit zwei Vertragsinhabern bis zu EUR 100.000,- pro Vertragsinhaber gesichert.

Den vom Gesetz vorgesehenen Informationsbogen für den Einleger finden Sie hier: Download Informationsbogen für den Einleger

Detaillierte Informationen zur Einlagensicherung finden Sie außerdem auf der Website der Österreichischen Raiffeisen Sicherungseinrichtung eGen: raiffeisen-einlagensicherung.at.

Die Allgemeinen Bedingungen für das Bauspargeschäft enthalten die wesentlichen Bestimmungen (Rechte und Pflichten) des zwischen der:dem Bausparer:in und der Raiffeisen Bausparkasse abgeschlossenen Bausparvertrages.

Durch seine Unterschrift auf dem Antrag auf Abschluss des Bausparvertrages erklärt sich der:die Bausparer:in mit diesen Bestimmungen einverstanden.

Der Kontoauszug wird einmal jährlich, und zwar im ersten Quartal des Kalenderjahres versandt. Auf Wunsch kann auch während des Jahres ein Kontoauszug erstellt werden.

 

Die IBAN (International Bank Account Number) ist eine international standardisierte Darstellung der Kontonummer und der Bankleitzahl, die für den grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr in Europa entwickelt wurde.

Die IBAN muss für In- sowie Auslandszahlungen verwendet werden. Wenn Sie die IBAN verwenden, sollten Sie bei allen Zahlungen den BIC (Bank Identifier Code) angeben, der als weltweites Identifikationsmerkmal für Kreditinstitute dient. Der BIC der Raiffeisen Bausparkasse lautet RBSKATW1.

Der BIC (Bank Identifier Code) ist ein international standardisierter Code, mit dem weltweit jedes Bankinstitut eindeutig identifiziert werden kann. Der BIC wird auch SWIFT-Code genannt.

In Kombination mit der IBAN (International Bank Account Number) wird der BIC für Zahlungen im In- und Ausland verwendet. Der BIC der Raiffeisen Bausparkasse lautet RBSKATW1.

Von den Zinsen aus dem Bausparguthaben werden 25 % Kapitalertragsteuer (KESt) in Abzug gebracht und an das Finanzamt überwiesen.

Jeder Bausparvertrag wird unter einer eigenen Vertragsnummer geführt. Zu jedem Bausparvertrag besteht ein Konto. Die Kontonummer ist mit der Vertragsnummer ident.

Bitte geben Sie bei Einzahlungen zu Ihrem Bausparvertrag die IBAN und den BIC der Raiffeisen Bausparkasse (RBSKATW1) an.

Das Bausparen wird vom österreichischen Staat in Form der Bausparprämie gefördert. Dabei wird dem Bausparkonto jährlich eine Prämie als Prozentsatz der geleisteten Einzahlungen gutgeschrieben. Die staatliche Prämie ist im § 108 Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt.

Die Höhe der staatlichen Bausparprämie wird bis zum 30. November jedes Jahres für das Folgejahr anhand der Umlaufgewichteten Durchschnittsrendite für Bundesanleihen (UDRB) vom Bundesministerium für Finanzen festgesetzt und im Amtsblatt zur Wiener Zeitung bekannt gegeben.

Die staatliche Prämie beträgt zwischen 1,5 % und 4 % der jährlichen Einzahlung. Der Einzahlungsbetrag zur Erreichung der maximalen staatlichen Bausparprämie beträgt EUR 100,– monatlich oder EUR 1.200,– jährlich oder EUR 7.200,– für 6 Jahre (einmalige Einzahlung im 1. Kalenderjahr).

Ob jemand die Bausparprämie erhält, hängt nicht von der Staatsbürgerschaft ab. Die entscheidende Voraussetzung ist die unbeschränkte Steuerpflicht in Österreich.

Unbeschränkt steuerpflichtig in Österreich sind jene natürlichen Personen, die in Österreich einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben (§ 1 Abs. 2 EStG).

  • Einen Wohnsitz hat jemand dort, wo er eine Wohnung innehat, wobei die Umstände darauf schließen lassen müssen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird (§ 26 Abs. 1 BAO)
  • Ob es sich beim Wohnsitz um den „Hauptwohnsitz“, Lebensmittelpunkt etc. handelt, ist egal, da es für die unbeschränkte Steuerpflicht nur darauf ankommt, dass „ein“ Wohnsitz in Österreich besteht.

Wenn Sie also in Österreich über einen gemeldeten Wohnsitz verfügen, haben Sie Anspruch auf die staatliche Bausparprämie.

Der Einzahlungsbetrag zur Erreichung der maximalen staatlichen Bausparprämie beträgt EUR 100,– monatlich oder EUR 1.200,– jährlich oder EUR 7.200,- für 6 Jahre (einmalige Einzahlung im 1. Kalenderjahr).

Über die jährlichen EUR 1.200,- hinausgehende Einzahlungen gelten als Vorauszahlung für das Folgejahr.

Zum Beispiel: Bei einem Einmalerlag von EUR 7.200,- werden EUR 6.000,- in den Folgejahren prämienbegünstigt berücksichtigt.

Die Höhe der Bausparprämie wird jährlich vom Bundesministerium für Finanzen festgesetzt und ist von der Entwicklung der Umlaufgewichteten Durchschnittsrendite für Bundesanleihen (UDRB) abhängig.

Im Jahr 2024 beträgt die staatliche Bausparprämie 1,5 % der Einzahlung (Einzahlung pro Person max. EUR 1.200,-).

Somit beträgt die Prämie 2024 max. EUR 18,00 (nämlich bei Einzahlung des maximal prämienbegünstigten Betrages von EUR 1.200,-).

Die Gutschrift der Prämie erfolgt jeweils am 30.01. des Folgejahres vorbehaltlich der Überweisung durch die Finanzbehörde.

Wird die Bausparprämie beantragt, muss die Sozialversicherungsnummer angegeben werden. Pro Person darf bei allen Bausparkassen zusammen nur ein prämienbegünstigter Bausparvertrag bestehen. Die Finanzverwaltung prüft jährlich anhand der Sozialversicherungsnummer, ob von den Bausparkassen für dieselbe Person zu insgesamt mehr als einem Bausparvertrag die Bausparprämie angefordert wird.  

Für die staatliche Bausparprämie fällt keine Kapitalertragsteuer an. Die Zinsen unterliegen der Kapitalertragsteuer.

Jeder Bausparvertrag wird auf einen bestimmten Betrag, die vereinbarte Sparleistung, abgeschlossen. Die „vereinbarte Sparleistung“ ist die Summe aller Einzahlungen (ohne Zinsen, Zinseszinsen, Prämie, Prämienzinsen, Entgelt für Kontoführung ...), zu deren Erbringung sich die:der Bausparer:in verpflichtet bzw. die er ohne Zustimmung der Bausparkasse maximal einzahlen kann. 

Zum Beispiel: 

  • Will jemand monatlich EUR 100,- einzahlen, wird er mit der Raiffeisen Bausparkasse bei Abschluss des Bausparvertrages eine Sparleistung von EUR 7.200,- (EUR 100,- x 12 Monate x 6 Jahre) vereinbaren.
  • Eine vierteljährliche Einzahlung von EUR 200,- ergibt eine vereinbarte Sparleistung von EUR 4.800,- (EUR 200,- x 4 Quartale x 6 Jahre)

Das hängt davon ab, zu welcher Sparleistung Sie sich bei Abschluss des Bausparvertrages verpflichtet haben. Die geringste zu vereinbarende Sparleistung pro Person beträgt EUR 2.160,- (= monatlich EUR 30,- / vierteljährlich EUR 90,- / halbjährlich EUR 180,- / jährlich EUR 360,-).

Der:dem Bausparer:in stehen folgende Einzahlungsmöglichkeiten zur Auswahl:

  • Einziehungsauftrag (SEPA) – Termine (Gutschrift auf dem Bausparkonto): 7. und 25. eines Monats, Frequenzen: monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich
  • Dauerauftrag
  • Zahlscheine

Die einfachste Variante ist ein Einziehungsauftrag. Dieser ist nur vom Kontoinhaber (Zahler) zu unterschreiben.

Folgende Termine stehen für den Einziehungsauftrag zur Wahl: 7. oder 25. des Monats

Mögliche Frequenzen sind monatlich / vierteljährlich / halbjährlich / jährlich / einmalig.

Sie können mit Ihren Einzahlungen aussetzen oder diese reduzieren. Unterschreitet jedoch die Summe der Einzahlungen am Kündigungstermin die vereinbarte Sparleistung, so wird eine Kündigungsentschädigung verrechnet.

Bitte holen Sie die Überweisung entweder mittels Online-Banking oder direkt bei Ihrer Bank nach. Sorgen Sie dafür, dass Ihr Bankkonto zum nächsten Einzugstermin ausreichend gedeckt ist. Im nächsten Monat wird Ihr Sparbetrag wieder automatisch eingezogen.

Kann der Einzug zwei Mal innerhalb eines Kalenderjahres nicht durchgeführt werden, nimmt die Raiffeisen Bausparkasse keine Einzüge mehr vor.

Sie können heuer noch die Differenz zwischen EUR 1.200,- (prämienbegünstigter Höchstbetrag) und den EUR 500,-, als weitere prämienbegünstigte Einzahlung tätigen. In dem Beispiel wären es EUR 700,-.

Der EURIBOR (Euro Interbank Offered Rate) ist der Zinssatz für Termingelder in Euro im Zwischenbankengeschäft. Anders ausgedrückt: Der EURIBOR ist der Zinssatz, zu dem sich die Banken untereinander kurzfristig (bis zu zwölf Monate) Geld leihen. Er dient häufig als Referenz für die Ermittlung des Zinssatzes von Anlageprodukten und Darlehen mit variabler Verzinsung.

Modernes Wohnzimmer

Bausparen

Sich etwas Eigenes aufzubauen liegt in der Natur des Menschen. Doch dazu braucht es Geld. Das Gute ist, auch das kann man aufbauen: Mit Raiffeisen Bausparen bauen Sie, dank jährlicher Bausparzinsen und staatlicher Bausparprämie, in einem überschaubaren Zeitraum Ihr Guthaben auf.

Außerdem sichern Sie sich mit einem Bausparvertrag Ihren Anspruch auf eine günstige Bausparfinanzierung. Damit können Sie alle Ihre großen und kleinen Wünsche erfüllen.